AGB
1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind die zwischen der Arge neXus GesbR und dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen.
2. Ausführung des Auftrags / Verbindlichkeit der Vertragspartner
Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Die Arge neXus GesbR verpflichtet sich unter Wahrung aller Sorgfaltspflichten, für eine qualitativ hochwertige Durchführung der Seminare, Trainings, Supervisionen, Coachings, Workshops, Beratungen etc. zu sorgen. In diesem Sinne ist die Arge neXus GesbR berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Mitarbeiter/-innen zu bedienen. Es bleibt der Arge neXus GesbR vorbehalten, die Übungen nach Kenntnissen der Teilnehmer/-innen oder wegen unvorhersehbarer Umstände oder höherer Gewalt (z.B. Schlechtwetter) entsprechend abzuändern.
3. Zahlungs- und Storno-Bedingungen
Das Zahlungsziel ist im Allgemeinen 14 Tage ohne Abzug. Bei der Banküberweisung hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, den Überweisungsauftrag so rechtzeitig zu erteilen, dass der geschuldete Betrag bei Fälligkeit auf dem in der Rechnung angeführten IBAN-Konto wertgestellt (also gutgestellt und verfügbar) ist. Längere Zahlungsziele bedürfen einer vertraglichen Vereinbarung. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn betragen die Stornokosten 50 %, von zwei bis einer Woche vor Veranstaltungsbeginn 75 %, ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Gesamthonorars zzgl. 20% USt. Die Verrechnung der Unterkunfts- und Verpflegungskosten des Veranstaltungsortes und diverser Zusatzleistungen von Fremdfirmen wird im Normalfall direkt mit dem Auftraggeber abgewickelt. In speziellen Fällen kann hier eine Sonderregelung mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Sollte der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Erbringung der definierten Leistung aus Gründen, die im Bereich des Auftragnehmers liegen (insbesondere Krankheit) nicht nachkommen bzw. keinen adäquaten Vertreter entsenden, so besteht kein Anspruch auf Durchführung und seitens des Auftragnehmers kein Honoraranspruch. Der Auftraggeber kann zwischen Verschiebung und kostenfreier Stornierung wählen. Die Abwesenheit einzelner Teilnehmer/-innen ist kein Grund für eine Rückerstattung von Seminargebühren oder Honoraren. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei der Abwesenheit einzelner Teilnehmer/-innen andere Personen zu entsenden.
4. Verschwiegenheit
Die Arge neXus GesbR verpflichtet sich, über alle bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen, betrieblichen und privaten Angelegenheiten strengstes Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst, dessen Mitarbeiter/-innen oder um Geschäftspartner/-innen handelt. Die Verschwiegenheitspflicht gilt über das Ende der Veranstaltung hinaus. Dies gilt für alle Trainer/-innen und Berater/-innen, die im Namen und Auftrag der Arge neXus GesbR tätig sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das seitens der Arge neXus GesbR vermittelte Know-how nicht zum Zwecke der unmittelbaren oder mittelbaren Gewinnerzielung an Dritte weiterzuvermitteln. Davon ausgenommen sind Lehrgänge und Methoden-Seminare.
5. Teilnahmebedingungen
Wenn gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen bestehen, werden wir selbstverständlich darauf Rücksicht nehmen. Im Übrigen sind keine besonderen, sportlichen Voraussetzungen notwendig. Die Anforderungen werden der physischen Konstitution der Teilnehmer/-innen angepasst. Die Teilnehmer/-innen verpflichten sich, die Trainer/-innen von eventuellen Krankheiten, Medikamentenabhängigkeiten oder Behinderungen zu unterrichten. Selbstverständlich werden auch diese Angaben streng vertraulich behandelt.
6. Versicherung
In unseren Trainings werden keine großen Risiken eingegangen und da, wo es nötig ist, werden Sicherungssysteme, die den aktuellen Standards entsprechen (z.B. redundante Systeme bei Seilaufbauten), eingerichtet. Bei unseren Trainings sind grundsätzlich keine Unfall- und Krankenversicherungen eingeschlossen. Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine Unfallversicherung für die Teilnehmer/-innen abgeschlossen werden. Die Kosten werden in diesem Fall an den Auftraggeber weiterverrechnet. Die Arge neXus übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Unfälle. Davon ausgenommen sind Unfälle, die durch grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers verursacht werden.